Informationen zur Grunderwerbsteuer

Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass bei Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie an das zuständige Finanzamt die Grunderwerbsteuer abzuführen ist.
Die Grunderwerbsteuer ist Angelegenheit der Bundesländer und kann von Bundesland zu Bundesland abweichen.

In Baden-Württemberg beträgt die Höhe der Grunderwerbsteuer derzeit 5% vom Kaufpreis.
Berücksichtigen Sie, dass der Kaufpreis oft noch weitere Anlagen oder Vermögen beinhaltet, welches auf Sie übertragen wird. Diese Werte können Sie bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer ausschließen.

Mit dem nachfolgend aufgeführten Link können Sie die derzeit gültigen Sätze der Grunderwerbsteuer unserer Bundesländer einsehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)

 

Informationen zu Notarkosten

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.
Die Notargebühren beim Hauskauf orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Die Notarkosten belaufen sich auf 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie.